Das Aufstiegs-BAföG

Wieso - Weshalb - Warum?

Was genau ist eigentlich Aufstiegs-BAföG? Ein staatliches Förderprogramm für Fortbildungen, das bis zu 75 % der Seminarkosten und Prüfungsgebühren übernimmt. Die Chancen diese Förderung zu erhalten sind sehr hoch!

Unser Fortbildungsprogramm „Fachwirt:in im E-Commerce“ und das BZEcom erfüllen alle Voraussetzungen, dass Sie Aufstiegs-BAföG für Ihre Förderung beantragen können. Die Chancen auf diese Förderung bei Privatpersonen ist sehr hoch. Was ist zu tun?

Das Aufstiegs-BAföG wird von Ihnen beantragt. BZEcom stellt Ihnen die notwendigen Unterlagen zusammen. Wir beraten nicht und wir genehmigen auch nicht. Alle zusammengetragenen Informationen basieren auf Erfahrungswerten, die wir für Sie verständlich zusammengestellt haben. Wir geben keine Garantie für die Richtigkeit.

Die offizielle Seite für das Aufstiegs-BAföG finden Sie hier. Beratung von offizieller Stelle finden Sie hier.

Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen?

  • Privatperson, die die Kosten der Fortbildung selber übernehmen. Unternehmen werden nicht gefördert.
  • Jede(r), die/ der die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildung „Fachwirt:in im E-Commerce“ zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllen wird
  • Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, also es ist egal wie viel Geld Sie besitzen oder wie viel Sie verdienen
  • Es darf kein abgeschlossenes Master-Studium vorliegen
  • Es darf noch kein Aufstiegs-BAföG für einen Abschluss auf DQR 6-Niveau in Anspruch genommen worden sein
  • Mindestens Teilnahme an 70 % aller Unterrichtseinheiten

Was wird vom Aufstiegs-BAföG gefördert?

  • Seminarkosten (= Kosten für die Durchführung des Unterrichts)
  • Prüfungsgebühren

Was wird nicht vom Aufstiegs-BAföG gefördert?

  • Literaturkosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Reisekosten

Wie ist das Aufstiegs-BAföG aufgebaut?

Zuschuss
  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • muss nicht zurückgezahlt werden = Geschenk

 

 

 

Optionales Darlehen
  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • Zinsgünstiges Darlehen der staatlichen KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • 2 Jahre Rückzahlungsfrei
  • Bei Bestehen der Prüfung werden 50 % der Darlehenssumme erlassen = Geschenk
  • Um die volle Förderung von 75 % zu erreichen, müssen Sie das Darlehen bei der KfW nutzen.
  • Ansonsten beträgt die Förderung nur 50 % der förderfähigen Kosten.

Rechenbeispiel:

Förderfähige Fortbildungskosten 4.600,00 €
- Zuschuss von 50 % 2.300,00 €
= über KFW-Darlehen zu finanzierende Summe 2.300,00 €
- Bei Bestehen der Prüfung werden 50 % des Darlehens erlassen 1.150,00 €
= SIE SPAREN durch Aufstiegs-BAföG 3.450,00 €

Ablauf der Beantragung

1. Sie haben den Vertrag für die Fortbildung "Fachwirt:in im E-Commerce" an das BZEcom unterschrieben zurückgeschickt.

5. IHK überprüft das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen und bestätigt in der Regel mit Formblatt Z die Zulassungsvoraussetzungen und schickt es Ihnen zu

6. Sie schicken Formblatt Z an das zuständige Amt (Förderstelle) weiter

7. Förderstelle prüft die vollständigen Unterlagen und genehmigt in der Regel das Aufstiegs-BAföG → Zusage. 

8. Die KfW-Bank nimmt Kontakt mit Ihnen auf und Sie klären die Konditionen für das Darlehen und nehmen es in der Regel in Anspruch

9. Sie erhalten das Geld für das Aufstiegs-BAföG von den zuständigen Stellen

10. BZEcom stellt Rechnung über Seminarkosten zu abgesprochenen Zahlungsterminen

11. Sie bezahlen die Seminarkosten nach Erhalt der Rechnung an das BZEcom

12. BZEcom erfasst Ihre Anwesenheiten und meldet diese. Mindestens 70 % Teilnahme, sonst gesamte Rückzahlung!

13. Sie reichen die Rechnung der IHK über die Prüfungsgebühren bei der Förderstelle ein, damit diese auch gefördert werden können

14. Sie schicken die Urkunde über die bestandene Prüfung  an die Förderstelle→ 50 % Darlehenserlass

15. 2 Jahre nach Abschluss der Fortbildung beginnt die Rückzahlung des restlichen Darlehens

Alle dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf unseren Erfahrungswerten mit dieser Förderung. Dieses stellt keine Beratung dar, dafür sind die öffentlichen Stellen zuständig.

Sie haben Fragen oder möchten einen individuellen Gesprächstermin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns sehr gerne!