Wieso – Weshalb – Warum?
Was genau ist eigentlich Aufstiegs-BAföG? Ein staatliches Förderprogramm für Fortbildungen, das bis zu 75 % der Seminarkosten und Prüfungsgebühren übernimmt. Die Chancen diese Förderung zu erhalten sind sehr hoch!
Unser Fortbildungsprogramm „Fachwirt:in im E-Commerce“ und unsere Weiterbildungen unter unserer Schwestermarke BZW erfüllen alle Voraussetzungen, dass du Aufstiegs-BAföG für deine Förderung beantragen kannst. Die Chancen auf diese Förderung bei Privatpersonen ist sehr hoch. Was ist zu tun?
Das Aufstiegs-BAföG wird von dir beantragt. BZEcom stellt dir die notwendigen Unterlagen zusammen. Wir beraten nicht und wir genehmigen auch nicht. Alle zusammengetragenen Informationen basieren auf Erfahrungswerten, die wir für dich verständlich zusammengestellt haben. Wir geben keine Garantie für die Richtigkeit.
*Um die volle Förderung von 75 % zu erreichen, musst du das Darlehen bei der KfW nutzen. Ansonsten beträgt die Förderung nur 50 % der förderfähigen Kosten.
1. Du hast den Vertrag für die Fortbildung „Fachwirt:in im E-Commerce“ an das BZEcom unterschrieben zurückgeschickt
2. BZEcom stellt für dich die notwendigen Unterlagen zusammen
3. Du bearbeitest die notwendigen Unterlagen
4. Du verschickst die erstellten Unterlagen jeweils an das zuständige Amt
5. IHK überprüft das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen und bestätigt in der Regel mit Formblatt Z die Zulassungsvoraussetzungen und schickt es dir zu
6. Du schickst Formblatt Z an das zuständige Amt (Förderstelle) weiter
7. Förderstelle prüft die vollständigen Unterlagen und genehmigt in der Regel das Aufstiegs-BAföG → Zusage.
8. Die KfW-Bank nimmt Kontakt mit dir auf und du klärst die Konditionen für das Darlehen und nimmst es in der Regel in Anspruch
9. Du bekommst das Geld für das Aufstiegs-BAföG von den zuständigen Stellen
10. BZEcom stellt eine Rechnung über die Veranstaltungskosten zu abgesprochenen Zahlungsterminen
11. Du bezahlst die Veranstaltungskosten nach Erhalt der Rechnung an das BZEcom
12. BZEcom erfasst deine Anwesenheiten und meldet diese. Mindestens 70 % Teilnahme, sonst gesamte Rückzahlung!
13. Du reichst die Rechnung der IHK über die Prüfungsgebühren bei der Förderstelle ein, damit diese auch gefördert werden können
14. Du schickst die Urkunde über die bestandene Prüfung an die Förderstelle→ 50 % Darlehenserlass
15. 2 Jahre nach Abschluss der Fortbildung beginnt die Rückzahlung des restlichen Darlehens
Alle dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf unseren Erfahrungswerten mit dieser Förderung. Dieses stellt keine Beratung dar, dafür sind die öffentlichen Stellen zuständig.
Thomas Schmidt
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