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Barrierefreiheitserklärung

Das BZEcom (Bildungszentrum für E-Commerce und IT) ist bemüht, ihre Website https://bzecom.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Wir möchten sicherstellen, dass alle Besucher:innen, unabhängig von Behinderungen oder technischen Einschränkungen, einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Services erhalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist größtenteils mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Einige Inhalte sind jedoch derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Einschränkungen:

  • Eingebundene PDFs und Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet.
  • Einzelne Grafiken, Abbildungen und Icons verfügen noch nicht über vollständige Alternativtexte.
  • Bei interaktiven Elementen (z. B. Formularen) sind Anpassungen zur besseren Bedienbarkeit mit Screenreadern geplant.
  • Die vollständige Tastaturnavigation befindet sich in Optimierung.

Wir sind bemüht, diese Mängel nach und nach zu beheben und die Website stetig zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.10.2025 erstellt. Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung sowie stichprobenartigen Prüfungen nach den Vorgaben der BITV 2.0.

Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sollten dir Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder solltest du auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über deine Rückmeldung.

Bitte wende dich an:

BZEcom – Bildungszentrum für E-Commerce und IT
E-Mail: info@bzecom.de
Telefon: +49 (0)5041 / 6494090
Postanschrift: Johann-Heinrich-Schröder-Straße 32, 31832 Springe

Durchsetzungsverfahren

Falls du mit unserer Antwort auf deine Anfrage nicht zufrieden bist oder innerhalb von sechs Wochen keine Rückmeldung erhältst, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
bei dem/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Empfänger

IHK Zuständiges Amt (Förderstelle)
Anschreiben Anschreiben
Formblatt IHK Hannover Formblatt A
Formblatt Z Formblatt B
Tabellarischer Lebenslauf
Relevante Urkunden
Detaillierte Tätigkeitsnachweise Ihrer Arbeitgeber

Zu erstellende Unterlagen

  1. Ausfüllen Formblatt A
  2. Ausfüllen Formblatt Z
  3. Ausfüllen Formblatt IHK Hannover
  4. Erstellen tabellarischen Lebenslauf (Ohne Foto)
  5. Relevante Urkunden zur Ausbildung (z. B. Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung)
  6. Detaillierte Tätigkeitsnachweise Ihrer Arbeitgeber mit Angabe der Berufspraxis – Art, Zeitraum, Vollzeit/Teilzeit

Unterlagen

  1. Anmeldebestätigung zur Fortbildung
  2. Formblatt A, Z zur weiteren Bearbeitung durch Sie
  3. Ausfüllhinweise für die Formblätter A und Z
  4. Ausgefülltes Formblatt B
  5. Vorlage für das Anschreiben an die IHK zur Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
  6. Vorlage für das Anschreiben an die zuständige Förderstelle zur Beantragung des Aufstiegs-BAföG
    Formblatt IHK Hannover (Ist die örtlich zuständige IHK für das BZEcom. Hier gibt es feste Absprachen zur Prüfungsdurchführung. Sie können sich auch eigenständig an ihre örtliche IHK wenden)
    ISO Zertifikat vom BZEcom