Bildungsurlaub
Weiterbildung mit gesetzlicher Unterstützung
Bildungsurlaub ist ein rechtlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich weiterzubilden. Dieses Konzept ist in vielen Bundesländern Deutschlands gesetzlich geregelt und soll Arbeitnehmern ermöglichen, sich beruflich, politisch oder persönlich weiterzuentwickeln. Bildungsurlaub bietet eine wertvolle Chance, Qualifikationen zu erwerben oder zu vertiefen, ohne dafür Urlaubstage opfern zu müssen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Grundsätzlich steht Bildungsurlaub allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zu, wobei die genaue Regelung je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. Einzig in Bayern und Sachsen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Bildungsurlaub. In der Regel können Beschäftigte jedoch jährlich bis zu fünf Tage Bildungsurlaub beantragen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung in einer anerkannten Maßnahme stattfindet, die den gesetzlichen Kriterien entspricht. Unsere fünftägigen Prüfungsvorbereitungen entsprechen in den meisten Bundesländern diesen Voraussetzungen und Kriterien (siehe unten).
Welche Kosten fallen an?
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt. Die Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme, wie Kursgebühren oder Lernmaterialien, tragen in der Regel die Teilnehmenden selbst. Diese Kosten können jedoch auch bei uns durch Förderprogramme wie das Aufstiegs-BAföG stark reduziert oder, wie bei unseren Lernmaterialen, steuerlich abgesetzt werden.
Warum Bildungsurlaub nutzen?
Bildungsurlaub ist eine Investition in die eigene berufliche Zukunft. Er bietet die Möglichkeit, gezielt Kompetenzen zu erweitern, sich auf neue Herausforderungen vorzubereiten oder berufliche Prüfungen erfolgreich abzuschließen. Unsere fünftägige Prüfungsvorbereitung ist ein idealer Anlass, den Anspruch auf Bildungsurlaub zu nutzen und sich mit professioneller Unterstützung optimal auf den nächsten Karriereschritt vorzubereiten.
Mit Bildungsurlaub verbinden sich Lernen, Weiterentwicklung und der Vorteil, dafür keine regulären Urlaubstage einsetzen zu müssen – eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Bildungsurlaub für unsere fünftägige Prüfungsvorbereitung
Unser Angebot zur einwöchigen Prüfungsvorbereitung eignet sich hervorragend für die Nutzung von Bildungsurlaub. Meldet euch gerne jederzeit bei Fragen zum Thema Bildungsurlaub. Wir helfen euch bei der Beantragung!
Anspruch auf Bildungsurlaub in den Bundesländern für unsere fünftägige Prüfungsvorbereitung:
- Baden-Württemberg: bis 5 Tage pro Jahr
- Berlin: 5 Tage pro Jahr oder 10 innerhalb von zwei Jahren
- Brandenburg: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Bremen: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Hamburg: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage
- Niedersachsen: 5 Tage pro Jahr oder 10 innerhalb von zwei Jahren
- NRW: 5 Tage pro Jahr
- Rheinland-Pfalz: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
- Saarland: 5 Tage pro Jahr
- Sachsen-Anhalt: 5 Tage pro Jahr, Zusammenfassung von zwei Jahren möglich
- Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr, Zusammenfassung von zwei Jahren möglich
- Thüringen: 5 Tage pro Jahr
Quellen:
Inka Erdwiens
erdwiens.inka@bzecom.de
05041 – 7888-0