Reform der Mehrwertsteuerpflichten
Nicht vergessen! Am 1. Juli 2021 führen die EU-Mitgliedsstaaten eine umfassende Reform der Mehrwertsteuerpflichten für Verkäufer/-innen und Marktplätze des elektronischen Handels im B2C-Bereich durch.
Durch die Einführung einer One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung für grenzübergreifende Transaktionen und Versendungen soll der Onlinehandel in der EU vereinfacht und Steuerbetrug erschwert werden
Sobald die Neuerungen in Kraft treten, müssen sich Händler:innen, welche innerhalb der Europäischen Union Handel betreiben, nur noch einmal steuerlich zentral registrieren. Auf diese Weise entfallen Umsatzsteueranmeldungen in einzelnen Ländern und die Beachtung von unterschiedlichen Lieferschwellen.
Erst ab einer einheitlichen Lieferschwelle von 10.000 Euro ist die Mehrwertsteuer im Bestimmungsland zu zahlen. Diese wird mithilfe des One-Stop-Shop-Systems (OSS) zentral verrechnet. Die OSS-Mehrwertsteuererklärung erfolgt zusätzlich zur regulären inländischen Mehrwertsteuererklärung.
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Quelle:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html