Skip to content

Reform der Mehrwertsteuerpflichten

Nicht vergessen! Am 1. Juli 2021 führen die EU-Mitgliedsstaaten eine umfassende Reform der Mehrwertsteuerpflichten für Verkäufer/-innen und Marktplätze des elektronischen Handels im B2C-Bereich durch.

Durch die Einführung einer One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung für grenzübergreifende Transaktionen und Versendungen soll der Onlinehandel in der EU vereinfacht und Steuerbetrug erschwert werden

Sobald die Neuerungen in Kraft treten, müssen sich Händler:innen, welche innerhalb der Europäischen Union Handel betreiben, nur noch einmal steuerlich zentral registrieren. Auf diese Weise entfallen Umsatzsteueranmeldungen in einzelnen Ländern und die Beachtung von unterschiedlichen Lieferschwellen.

Erst ab einer einheitlichen Lieferschwelle von 10.000 Euro ist die Mehrwertsteuer im Bestimmungsland zu zahlen. Diese wird mithilfe des One-Stop-Shop-Systems (OSS) zentral verrechnet. Die OSS-Mehrwertsteuererklärung erfolgt zusätzlich zur regulären inländischen Mehrwertsteuererklärung.

Im E-Commerce lauern viele Fallstricke auf einen. Um diese zu kennen und zu vermeiden, bietet sich die Fortbildung Fachwirt:in im E-Commerce an.

Quelle:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html

6 Personen vom BZEcom Team als Gruppenbild, damit ihr wisst, wer wir sind

Kontakt

Du hast Fragen oder Anmerkungen? 

Empfänger

IHK Zuständiges Amt (Förderstelle)
Anschreiben Anschreiben
Formblatt IHK Hannover Formblatt A
Formblatt Z Formblatt B
Tabellarischer Lebenslauf
Relevante Urkunden
Detaillierte Tätigkeitsnachweise Ihrer Arbeitgeber

Zu erstellende Unterlagen

  1. Ausfüllen Formblatt A
  2. Ausfüllen Formblatt Z
  3. Ausfüllen Formblatt IHK Hannover
  4. Erstellen tabellarischen Lebenslauf (Ohne Foto)
  5. Relevante Urkunden zur Ausbildung (z. B. Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung)
  6. Detaillierte Tätigkeitsnachweise Ihrer Arbeitgeber mit Angabe der Berufspraxis – Art, Zeitraum, Vollzeit/Teilzeit

Unterlagen

  1. Anmeldebestätigung zur Fortbildung
  2. Formblatt A, Z zur weiteren Bearbeitung durch Sie
  3. Ausfüllhinweise für die Formblätter A und Z
  4. Ausgefülltes Formblatt B
  5. Vorlage für das Anschreiben an die IHK zur Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
  6. Vorlage für das Anschreiben an die zuständige Förderstelle zur Beantragung des Aufstiegs-BAföG
    Formblatt IHK Hannover (Ist die örtlich zuständige IHK für das BZEcom. Hier gibt es feste Absprachen zur Prüfungsdurchführung. Sie können sich auch eigenständig an ihre örtliche IHK wenden)
    ISO Zertifikat vom BZEcom