Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG

Wieso – Weshalb – Warum?

Was genau ist eigentlich Aufstiegs-BAföG? Ein staatliches Förderprogramm für Fortbildungen, das bis zu 75 % der Seminarkosten und Prüfungsgebühren übernimmt. Die Chancen diese Förderung zu erhalten sind sehr hoch!

Unser Fortbildungsprogramm „Fachwirt:in im E-Commerce“ und unsere Weiterbildungen unter unserer Schwestermarke BZW erfüllen alle Voraussetzungen, dass du Aufstiegs-BAföG für deine Förderung beantragen kannst. Die Chancen auf diese Förderung bei Privatpersonen ist sehr hoch. Was ist zu tun?

Das Aufstiegs-BAföG wird von dir beantragt. BZEcom stellt dir die notwendigen Unterlagen zusammen. Wir beraten nicht und wir genehmigen auch nicht. Alle zusammengetragenen Informationen basieren auf Erfahrungswerten, die wir für dich verständlich zusammengestellt haben. Wir geben keine Garantie für die Richtigkeit.

Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen?

  • Privatperson, die die Kosten der Fortbildung selber übernehmen. Unternehmen werden nicht gefördert.
  • Jede(r), die/ der die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildung „Fachwirt:in im E-Commerce“ zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllen wird
  • Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, also es ist egal wie viel Geld Sie besitzen oder wie viel Sie verdienen
  • Es darf kein abgeschlossenes Master-Studium vorliegen
  • Es darf noch kein Aufstiegs-BAföG für einen Abschluss auf DQR 6-Niveau in Anspruch genommen worden sein
  • Mindestens Teilnahme an 70 % aller Unterrichtseinheiten

Was wird vom Aufstiegs-BAföG gefördert?

  • Fortbildungskosten (= Kosten für die Durchführung des Unterrichts)
  • Prüfungsgebühren

Was wird nicht vom Aufstiegs-BAföG gefördert?

  • Literaturkosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Reisekosten

Wie ist das Aufstiegs-BAföG aufgebaut?

Zuschuss

  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • muss nicht zurückgezahlt werden = Geschenk

Optionales Darlehen

  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • Zinsgünstiges Darlehen der staatlichen KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • 2 Jahre Rückzahlungsfrei
  • Bei Bestehen der Prüfung werden 50 % der Darlehenssumme erlassen = Geschenk

*Um die volle Förderung von 75 % zu erreichen, musst du das Darlehen bei der KfW nutzen. Ansonsten beträgt die Förderung nur 50 % der förderfähigen Kosten.

Rechenbeispiel:

Rechnungsbeispiel Aufstiegs-BAföG

Ablauf der Beantragung

1. Du hast den Vertrag für die Fortbildung „Fachwirt:in im E-Commerce“ an das BZEcom unterschrieben zurückgeschickt

2. BZEcom stellt für dich die notwendigen Unterlagen zusammen

3. Du bearbeitest die notwendigen Unterlagen

4. Du verschickst die erstellten Unterlagen jeweils an das zuständige Amt

5. IHK überprüft das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen und bestätigt in der Regel mit Formblatt Z die Zulassungsvoraussetzungen und schickt es dir zu

6. Du schickst Formblatt Z an das zuständige Amt (Förderstelle) weiter

7. Förderstelle prüft die vollständigen Unterlagen und genehmigt in der Regel das Aufstiegs-BAföG → Zusage.

8. Die KfW-Bank nimmt Kontakt mit dir auf und du klärst die Konditionen für das Darlehen und nimmst es in der Regel in Anspruch

9. Du bekommst das Geld für das Aufstiegs-BAföG von den zuständigen Stellen

10. BZEcom stellt eine Rechnung über die Veranstaltungskosten zu abgesprochenen Zahlungsterminen

11. Du bezahlst die Veranstaltungskosten nach Erhalt der Rechnung an das BZEcom

12. BZEcom erfasst deine Anwesenheiten und meldet diese. Mindestens 70 % Teilnahme, sonst gesamte Rückzahlung!

13. Du reichst die Rechnung der IHK über die Prüfungsgebühren bei der Förderstelle ein, damit diese auch gefördert werden können

14. Du schickst die Urkunde über die bestandene Prüfung an die Förderstelle→ 50 % Darlehenserlass

15. 2 Jahre nach Abschluss der Fortbildung beginnt die Rückzahlung des restlichen Darlehens

Alle dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und auf unseren Erfahrungswerten mit dieser Förderung. Dieses stellt keine Beratung dar, dafür sind die öffentlichen Stellen zuständig.

Quellen:

Autor:

Thomas Schmidt

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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Weiterbildung mit gesetzlicher Unterstützung

Bildungsurlaub ist ein rechtlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich weiterzubilden. Dieses Konzept ist in vielen Bundesländern Deutschlands gesetzlich geregelt und soll Arbeitnehmern ermöglichen, sich beruflich, politisch oder persönlich weiterzuentwickeln. Bildungsurlaub bietet eine wertvolle Chance, Qualifikationen zu erwerben oder zu vertiefen, ohne dafür Urlaubstage opfern zu müssen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Grundsätzlich steht Bildungsurlaub allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zu, wobei die genaue Regelung je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. Einzig in Bayern und Sachsen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Bildungsurlaub. In der Regel können Beschäftigte jedoch jährlich bis zu fünf Tage Bildungsurlaub beantragen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung in einer anerkannten Maßnahme stattfindet, die den gesetzlichen Kriterien entspricht. Unsere fünftägigen Prüfungsvorbereitungen entsprechen in den meisten Bundesländern diesen Voraussetzungen und Kriterien (siehe unten).

Welche Kosten fallen an?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt. Die Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme, wie Kursgebühren oder Lernmaterialien, tragen in der Regel die Teilnehmenden selbst. Diese Kosten können jedoch auch bei uns durch Förderprogramme wie das Aufstiegs-BAföG stark reduziert oder, wie bei unseren Lernmaterialen, steuerlich abgesetzt werden.

Warum Bildungsurlaub nutzen?

Bildungsurlaub ist eine Investition in die eigene berufliche Zukunft. Er bietet die Möglichkeit, gezielt Kompetenzen zu erweitern, sich auf neue Herausforderungen vorzubereiten oder berufliche Prüfungen erfolgreich abzuschließen. Unsere fünftägige Prüfungsvorbereitung ist ein idealer Anlass, den Anspruch auf Bildungsurlaub zu nutzen und sich mit professioneller Unterstützung optimal auf den nächsten Karriereschritt vorzubereiten.
Mit Bildungsurlaub verbinden sich Lernen, Weiterentwicklung und der Vorteil, dafür keine regulären Urlaubstage einsetzen zu müssen – eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Bildungsurlaub für unsere fünftägige Prüfungsvorbereitung

Unser Angebot zur einwöchigen Prüfungsvorbereitung eignet sich hervorragend für die Nutzung von Bildungsurlaub. Meldet euch gerne jederzeit bei Fragen zum Thema Bildungsurlaub. Wir helfen euch bei der Beantragung!

Anspruch auf Bildungsurlaub in den Bundesländern für unsere fünftägige Prüfungsvorbereitung:

  • Baden-Württemberg: bis 5 Tage pro Jahr
  • Berlin: 5 Tage pro Jahr oder 10 innerhalb von zwei Jahren
  • Brandenburg: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
  • Bremen: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
  • Hamburg: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage
  • Niedersachsen: 5 Tage pro Jahr oder 10 innerhalb von zwei Jahren
  • NRW: 5 Tage pro Jahr
  • Rheinland-Pfalz: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren
  • Saarland: 5 Tage pro Jahr
  • Sachsen-Anhalt: 5 Tage pro Jahr, Zusammenfassung von zwei Jahren möglich
  • Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr, Zusammenfassung von zwei Jahren möglich
  • Thüringen: 5 Tage pro Jahr

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Meisterbonus und Aufstiegsprämie

Meisterbonus und Aufstiegsprämie

Belohnung für berufliche Weiterentwicklung

Der Meisterbonus, auch als Aufstiegsprämie bezeichnet, ist eine finanzielle Anerkennung für Personen, die eine berufliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Mit diesem Bonus wollen die Bundesländer in Deutschland die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung hervorheben und Anreize schaffen, sich auf dem Weg der beruflichen Qualifikation weiterzuentwickeln.

Wer hat Anspruch auf den Meisterbonus?

Der Meisterbonus wird von vielen Bundesländern für unsere Weiterbildungen gewährt, die Höhe der Prämie unterscheidet sich jedoch regional (siehe unten). Grundsätzlich gilt, dass der Bonus an Personen ausgezahlt wird, die ihre Aufstiegsfortbildung erfolgreich bestanden haben. Der Antrag muss oft innerhalb einer bestimmten Frist nach der bestandenen Prüfung gestellt werden, und der Wohn- oder Arbeitsort des Antragstellers muss sich in dem jeweiligen Bundesland befinden, das den Bonus anbietet.

Warum gibt es den Meisterbonus?

Mit dem Meisterbonus möchten die Bundesländer die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung betonen und den Aufstieg im beruflichen Bildungssystem fördern. Insbesondere soll die Prämie Anreize schaffen, sich fortzubilden, und den hohen Stellenwert von Fachkräften im Handwerk, in der Industrie und im Dienstleistungssektor unterstreichen. Gleichzeitig würdigt der Meisterbonus die Anstrengungen der Absolventen, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit Zeit und Energie in ihre Weiterbildung investiert haben.

Wie beantragt man den Meisterbonus?

Die Beantragung erfolgt über die zuständige Kammer, also die Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der die Prüfung abgelegt wurde. Frage hierfür also bei deiner IHK nach. Es ist wichtig, die jeweiligen Fristen und Anforderungen des Bundeslandes zu beachten.

Hier erhaltet ihr einen Meisterbonus/Aufstiegsprämie:

Das heißt, dass du mit dem Bonus und Aufstiegs-BAföG in Bayern, Bremen und Rheinland-Pfalz nach der Fortbildung sogar mehr Geld hast als vorher.

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Fördermittel

Fördermittel

Eine gute Nachricht für Sie: Als Teilnehmer unseres Fortbildungsprogramms Fachwirte im E-Commerce haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG in Anspruch zu nehmen.

Mithilfe des Aufstiegs-BAföGs können Sie sich bis zu 75 % unserer berufsbegleitenden Fortbildung vom Staat fördern lassen – und das unabhängig von Ihrem Alter, Einkommen oder Vermögen! Die Förderung erfolgt zum Teil als Zuschuss, den anderen Teil bildet ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Quellen:

Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

Aufstiegs-BAföG (172) | KfW

Weiterkommen mit dem Aufstiegs-BAföG – BMBF

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